2. Nachtragskredit von CHF 70’000 zum Kostendach von CHF 180’000 für die Sirnacher Randzeitenbetreuung
Die Gemeinde Sirnach hat 2021 die Einführung der Randzeitenbetreuung SiRabe, mit einem jährlichen Kostendach von CHF 180’000 beschlossen. Aufgrund steigender Kinderzahlen kann dieses Budget im kommenden Jahr nicht eingehalten werden. Der Subventionsbeitrag der Gemeinde pro Kind bleibt jedoch stabil. Die Betreuung unterliegt kantonalen Vorgaben, welche unter anderem die Anzahl der Betreuungspersonen festlegen. Auf das Schuljahr 2025/26 werden die Tarife und das Angebot überprüft. Der Gemeindeversammlung wird für das Jahr 2025 ein Nachtragskredit in Höhe von CHF 70’000 gestellt.
Ausgangslage
An der Gemeindeversammlung vom 14. Dezember 2021 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Sirnach den Gemeinderat beauftragt, die Randzeitenbetreuung am Standort Sirnach, basierend auf dem Konzept zur Einführung der Randzeitenbetreuung SiRabe umzusetzen. Gleichzeitig wurde ein jährlich wiederkehrender Nettoaufwand von max. CHF 180’000 bewilligt. Der Nettoaufwand wurde bewusst konservativ angesetzt, da auf Grundlage bisheriger Erfahrungen keine verlässliche Prognose zur Angebotsentwicklung erstellt werden konnte.
Auf das 2. Semester des Schuljahrs 2023/2024 hat der Gemeinderat das Konzept leicht überarbeitet. Im Rahmen dieser Überarbeitung wurden die bisherigen Erfahrungen und Bedürfnisse entsprechend abgebildet. Neben kleineren redaktionellen Anpassungen wurde neu der Mittwoch (ohne Nachmittag und Ferien) als Angebot aufgenommen, weiter wird zusätzlich die Morgenbetreuung angeboten, auch wenn diese nicht kostenneutral betrieben werden kann. Die Wegbegleitung der kleinen Kindergartenkinder von Sirnach wurde auf das 1. Semester des Schuljahres ausgeweitet (bisher wurde nur bis zu den Herbstferien angeboten).
Kinderzahlen / Bedarfsanalyse
Die Sirnacher Randzeitenbetreuung SiRabe ist am 12. August 2024 erfolgreich in das 3. Betriebsjahr gestartet. Die im Konzept prognostizierte Bedarfsentwicklung für das 3. Betriebsjahr wurde in verschiedenen Modulen bei weitem übertroffen, weshalb der damals berechnete maximale Nettoaufwand von CHF 180’000 nicht mehr eingehalten werden kann.
Die entsprechenden Zahlen können der nachstehenden Tabellen entnommen werden:
| Module | Basis | MO | DI | MI | DO | FR |
| Morgen (06.45 – 08.45) |
Schuljahr 2023/2024 |
Kein Angebot | Kein Angebot | Kein Angebot | Kein Angebot | Kein Angebot |
| Schuljahr 2024/2025 |
1 | 3 | 2 | 6 | 2 | |
| Annahme Kinderzahlen (gem. Konzept) | 10 | 10 | 10 | 10 | 10 | |
| Max. Kinderzahlen (Bewilligung Kanton) | 30 | 30 | 30 | 30 | 30 | |
| Mittagstisch (11.45 – 13.30) |
Schuljahr 2023/2024 |
30 | 27 | Kein Angebot | 23 | 27 |
| Schuljahr 2024/2025 |
35 | 45 | 7 | 33 | 30 | |
| Annahme Kinderzahlen (gem. Konzept) | 15 | 15 | 15 | 15 | 15 | |
| Max. Kinderzahlen (Bewilligung Kanton) | 50 | 50 | 50 | 50 | 50 | |
| Nachmittag 1 (13.30 – 15.00) |
Schuljahr 2023/2024 |
3 | 5 | Kein Angebot | 9 | 1 |
| Schuljahr 2024/2025 |
6 | 12 | Kein Angebot | 19 | 4 | |
| Annahme Kinderzahlen (gem. Konzept) | 10 | 10 | 10 | 10 | 10 | |
| Max. Kinderzahlen (Bewilligung Kanton) | 30 | 30 | 30 | 30 | 30 | |
| Nachmittag 2 (15.00 – 18.30) |
Schuljahr 2023/2024 |
7 | 9 | Kein Angebot | 11 | 6 |
| Schuljahr 2024/2025 |
15 | 19 | Kein Angebot | 23 | 8 | |
| Annahme Kinderzahlen (gem. Konzept) | 12 | 12 | 12 | 12 | 12 | |
| Max. Kinderzahlen (Bewilligung Kanton) | 30 | 30 | 30 | 30 | 30 |
Acht Datenkinder sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Datenkinder sind Kinder, welche jeden Monat individuell (je nach Arbeitsplan der Eltern) angemeldet werden. Je nach Stundenplan und Wochentag, werden somit andere Module für diese Kinder benötigt. Diese Kinder sind in den obenstehenden Kinderzahlen noch nicht enthalten
| Ferienmodule (7.00 – 18.00 Uhr) |
Schuljahr | MO | DI | DO | FR |
| 1. Woche Sommerferien | Schuljahr 2023/2024 Schuljahr 2024/2025 |
1 5 |
1 4 |
1 7 |
1 0 |
| 5. Woche Sommerferien | Schuljahr 2023/2024 Schuljahr 2024/2025 |
3 10 |
4 11 |
6 13 |
3 0 |
| 1. Woche Herbstferien | Schuljahr 2023/2024 Schuljahr 2024/2025 |
4 6 |
3 5 |
2 2 |
0 4 |
| 2. Woche Herbstferien | Schuljahr 2023/2024 Schuljahr 2024/2025 |
0 5 |
2 5 |
2 7 |
0 0 |
Vorgaben Kanton
Eine schulergänzende Betreuung, die dazu bestimmt ist, fünf oder mehr Kinder unter zwölf Jahren regelmässig tagsüber zu betreuen, benötigt eine Bewilligung des Departements für Justiz und Sicherheit. Bei einem Betreuungsangebot von weniger als 25 Stunden pro Woche wird aktuell von einer Bewilligungspflicht abgesehen. Da die SiRabe mehr als 25 Stunden Betreuung pro Woche anbietet, untersteht sie der kantonalen Bewilligungspflicht.
Neben den Anforderungen an die Ausbildung der Betreuungspersonen werden auch Vorgaben zu den Räumlichkeiten gemacht. Aufgrund der vorhandenen Quadratmeter, werden die maximalen Kinderzahlen für den Mittagstisch und für Ganztagesplätze festgelegt.
In den Räumlichkeiten vom Dreitannen (aktueller Standorte der SiRabe) wurden vom Departement für Justiz und Sicherheit am 24. August 2022 folgende Kinderzahlen bewilligt:
- 50 Mittagstischplätze
- 30 Morgen-, Nachmittags- und Ganztagesplätze (während der Ferienzeit)
Für die maximal bewilligten Plätze besteht vom Departement für Justiz und Sicherheit, Abteilung Pflegekinder und Heimaufsicht, ein Betreuungsschlüssel, der festhält, wie viel Betreuungspersonal (ausgebildet und nicht ausgebildet), je nach Anzahl Kindern, anwesend sein muss. Der Schlüssel variiert je nach Angebot und Modul.
Finanzielle Auswirkungen
Im Schuljahr 2023/2024 waren 80 Kinder in der SiRabe zur Betreuung angemeldet. Basierend auf dem Defizit per 31. Dezember 2023 von CHF 179’190.70 entspricht dies einem Subventionsbeitrag durch die Gemeinde von CHF 2’240.00/Jahr und Kind.
Ab dem Schuljahr 2024/2025 sind 106 Kinder in der SiRabe zur Betreuung (in unterschiedlichen Frequenzen) angemeldet. Der im kommenden Jahr budgetierte Nettoaufwand von CHF 242’300.00 entspricht somit einem Subventionsbeitrag durch die Gemeinde von CHF 2’285.85/Jahr und Kind.
Die Hochrechnung für das Jahr 2024 zeigt, dass das Kostendach von CHF 180’000 gerade noch eingehalten werden kann. Allerdings wird dies aufgrund der steigenden Kinderzahlen im Schuljahr 2024/2025 nicht mehr möglich sein. Hauptverantwortlich für den Anstieg der Kosten sind die Personalkosten: Mit der wachsenden Anzahl an betreuten Kindern muss auch zusätzliches, qualifiziertes Personal, welches vom Kanton Thurgau vorgeschrieben ist, eingestellt werden, um den vorgegebenen Betreuungsschlüssel einzuhalten.
Obwohl der Nettoaufwand steigt, bleibt jedoch der Subventionsbeitrag pro Kind verhältnismässig stabil. Die Kosten pro Kind sind nur leicht gestiegen, was zeigt, dass die Betreuung effizient organisiert ist.
Wie sich die Zahlen auf das Schuljahr 2025/2026 entwickeln, kann aktuell nicht gesagt werden.
Nachtragskredit
Das durch die Gemeindeversammlung genehmigte Kostendach von CHF 180’000 kann im Jahr 2025 mit der aktuellen Anzahl zu betreuenden Kindern und der Annahme, dass diese auf das Schuljahr 2025/2026 nochmals steigen könnte, nicht eingehalten werden.
Der Gemeinderat hat den Auftrag erteilt, die Tarife für die Randzeitenbetreuung zu überprüfen und zu überarbeiten. Ziel soll es sein, das Angebot langfristig zu sichern, dabei jedoch verantwortungsvoll und nachhaltig vorzugehen. Die nochmalige Überarbeitung des Konzepts, inkl. Tarife, soll zu einer ausgewogenen Lösung führen, die sowohl den Bedürfnissen der Eltern gerecht wird als auch eine nachhaltige Finanzierung gewährleistet. Die Abklärungen sind im ersten halben Jahr zu treffen, sodass notwendige Massnahmen bereits auf das Schuljahr 2025/2026 getroffen werden könnten.
Durch die aktuelle Kinderzahl im Schuljahr 2024/2025 kann, wie bereits festgehalten, das Kostendach von CHF 180’000 im kommenden Jahr nicht eingehalten werden. Damit das Angebot, die Entwicklung der Kinderzahlen und die Kostenentwicklung mit der nötigen Nachhaltigkeit geprüft werden kann, wird für das kommende Jahr ein Nachtragskredit in der Höhe von CHF 70’000 beantragt.
Die Strategie des Gemeinderats wird transparent darlegen, wie sich das Projekt finanziell entwickeln dürfte und ob eine Anpassung oder sogar eine Öffnung des Kostendachs zukünftig sinnvoller sein könnte.
Antrag
Wollen Sie dem Nachtragskredit zum Kostendach von CHF 180’000 für die Randzeitenbetreuung in der Höhe von CHF 70’000 für das Jahr 2025 zustimmen?
