5. Teilrevision des Friedhofreglements der Gemeinde Sirnach
vom 14. Juni 2006
Gemäss Art. 10 der Gemeindeordnung beschliessen die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung über Erlass, Änderung und Aufhebung von Reglementen mit allgemeinverbindlichem Inhalt. Dies gilt auch für das vorliegende Friedhofreglement, welches an der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2024 vorgelegt werden soll. Der Gemeinderat beabsichtigt, das revidierte Friedhofreglement auf 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen.
Das heute gültige Friedhofreglement wurde durch die Gemeindeversammlung am 14. Juni 2006 genehmigt und auf den 01. Juli 2006 durch den Gemeinderat in Kraft gesetzt. Als Anhang des Reglements wurde gleichzeitig auch der Gebührentarif rechtsgültig eingeführt.
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 15. November 2023 wurden die Friedhofkommission beauftragt, das Friedhofsreglement zeitnah generell zu überarbeiten und insbesondere die bereits vom Gemeinderat bewilligten materiellen Anpassungen ins Reglement einfliessen zu lassen.
Das überarbeitete Friedhofreglement wurde zur Vernehmlassung auf der Webseite der Gemeinde Sirnach veröffentlicht. Ebenfalls wurde es an die politischen Parteien der Gemeinde Sirnach und den Landeskirchen zur Vernehmlassung zugestellt.
Wichtigste Änderungen im neuen Friedhofreglement
Art. 19 Grabtaxe für Auswärtige
Den Angehörigen von Verstorbenen, die in einem auswärtigen Heim lebten und vorher mehr als 10 Jahre in der Gemeinde Sirnach wohnhaft waren, soll die Grabtaxe erlassen werden.
Art. 22 Bestattungszeiten
Bestattungen an Samstagen sind vor allem bei Erdbestattungen schwierig zu organisieren, da Egli Grün am arbeitsfreien Tag das Personal stellen muss. Deshalb werden Bestattungen in der Regel von Montag bis Freitag zwischen 9 und 16 Uhr vereinbart.
Art. 31 Grab für Sternenkinder
Seit Dezember 2023 verfügt der untere Friedhof über ein Grab für Sternenkinder. Dieses Grab ist im aktuellen Friedhofreglement noch nicht enthalten.
Art. 39 Verlängerung Familiengräber
Aufgrund der geringen Anzahl an Erdbestattungen, insbesondere der Nutzung von Gemeinschaftsgräbern sowie der Abgabe der Urnen an die Angehörigen, steht auf dem Friedhof mehr Platz zur Verfügung. Die Gemeinde Sirnach bietet daher die Möglichkeit einer mehrmaligen Verlängerung der Familiengräber an.
Art. 45 Gräberräumung Urnennischen
Im aktuellen Friedhofreglement ist die Gräberräumung der Urnennische nicht gelöst.
Die Angehörigen werden über die Auflösung des Grabes informiert. Falls die Urne durch die Angehörigen nicht zurückgenommen wird, soll die Asche im Gemeinschaftsgrab beigesetzt werden.
Neben den oben erwähnten materiellen Anpassungen sind bei der Überarbeitung des Friedhofsreglements auch einige sprachliche Anpassungen vorgenommen worden. Im Weiteren sind im Rahmen der Gesamtüberarbeitung des Reglements durch die Friedhofskommission alle Artikel überprüft und zusätzliche Anpassungen vorgeschlagen worden, bei Punkten, die so nicht mehr angewendet werden oder die erwähnten Gesetzesartikel nicht mehr stimmten.
Antrag
Wollen Sie der Revision des Friedhofreglements der Gemeinde Sirnach mit Beschluss des Gemeinderats vom 15. November 2023 mit Inkraftsetzung auf 1. Januar 2025 zustimmen?
