3. Verkauf Grundstücke Wurzwale (Parzellen 521 und 512)

Die Gemeinde Sirnach plant den Verkauf von zehn Einfamilienhausparzellen im Gebiet Wurzwale. Diese Grundstücke (Parzellen Nr. 521 und 512) sollen zum aktuellen Marktwert verkauft werden, wobei der Gemeinderat nur bis CHF 500’000 pro Grundstück eigenständig entscheiden kann. Die durch den Gemeinderat festgelegten minimalen Grundstückpreise und die Verkaufskriterien sind im Detail in der Botschaft fest­gehalten. Der Gemeindeversammlung wird der Antrag zum Verkauf der zehn Grundstücke gestellt.

Das Wichtigste in Kürze

Die Gemeinde Sirnach ist Eigentümerin der sich in der Wohnzone W2 befindenden Parzellen Nr. 521 (3’614 m2) und Nr. 512 (2’656 m2) im Gebiet Wurzwale. Das Gebiet liegt an exponierter, weit sichtbarer Hanglage am südöstlichen Siedlungsrand von Sirnach und ist mit einer Gestaltungsplanpflicht überlagert. Demnach kann eine Bebauung ausschliesslich aufgrund eines vorliegenden Gestaltungsplans erfolgen.

Dieser liegt nun vor und wurde mit Entscheid Nr. 43 vom 13. Juli 2023 vom Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau genehmigt. Aus den gemeindeeigenen Parzellen Nr. 521 und Nr. 512 (gelb markiert) gehen neu zehn Einfamilienhausgrundstücke hervor. Die Parzellen Nr. 1526 sowie Nr. 2384 (grün markiert) sind im Besitz der Firma J. Eisenring AG. Auf diesen sieht der Gestaltungsplan ebenfalls sieben Einfamilienhausparzellen vor. Alle Parzellen werden an die gemeinsame Erschliessung (Strasse, Werkleitungen) angebunden.

Die vorgesehenen Grundstücke (1 bis 5 / 13 bis 17), im Besitz der Gemeinde Sirnach, weisen Grössen zwischen 498 m2 und 583 m2 auf.

Der neu zusammengesetzte Gemeinderat hat zusammen mit der Verwaltung den Verkauf in Angriff genommen. Basierend auf dem damaligen Kenntnisstand wurde der Ertrag daraus entsprechend im Budget 2024 aufgenommen.

Voraussetzung für den Verkauf ist die Genehmigung der Erschliessungsstrasse. Vor der dafür erforderlichen öffentlichen Auflage wurde das Projekt mit den direkten angrenzenden Grundeigentümerschaften besprochen. Dabei hat sich gezeigt, dass die geplante Erschliessung die Bewirtschaftung der angrenzenden Landwirtschaftsparzelle stärker beeinträchtigt als bisher bekannt war. Das in diesem Zusammenhang nötig gewordene Baugesuch für eine Terrainanpassung auf der Landwirtschaftsparzelle bzw. die entsprechende Bewilligung durch die kantonalen Behörden hatte den Start des Verkaufs verzögert. In der Zwischenzeit ist die Nachfrage nach Bauland weiter gestiegen. Demnach muss davon ausgegangen werden, dass der Marktwert ebenfalls weiter steigt. Der Gemeinderat beabsichtigt die Baulandparzellen zum Marktwert zu veräussern. Dies bedeutet allerdings, dass je nach Verkaufserlös durch den jeweils Meistbietenden die Kompetenz des Gemeinderats (CHF 500’000) zum Verkauf überschritten werden könnte.

Verkauf aus dem Finanzvermögen

Die Parzellen Nrn. 521 und 512 sind heute mit CHF 1’878’487 im Finanzvermögen der Gemeinde Sirnach eingestellt. Das heisst, dass gemäss Gemeindeordnung, Art. 10 Abs. e der Erwerb, die Veräusserung und der Tausch von Grundstücken sowie die Genehmigung von Baurechtsverträgen, sofern der Wert über CHF 500’000 bis CHF 2’000’00 beträgt und das Geschäft nicht über das Landkreditkonto abgewickelt wird, durch die Gemeindeversammlung beschlossen werden muss.

Aufgrund einer externen Bewertung der Grundstücke hat der Gemeinderat den Mindestverkaufspreis je erschlossenes Grundstück zwischen CHF 840 und CHF 965 Franken pro Quadratmeter definiert.

Verkauf der Grundstücke

Kriterien für Bietende
Dem Gemeinderat ist es ein Anliegen, die Grundstücke nur an Familien* mit Bezug zu Sirnach zu verkaufen. Gemäss Beschluss des Gemeinderats vom 3. Juli 2024 definiert sich dieser Bezug zu Sirnach durch den aktuellen Wohnort, durch Sirnach als Bürgerort, durch den Umstand, dass Sirnach als früherer Wohnort diente oder durch ein vor 2024 gegründetes Gewerbe mit Sitz in Sirnach. Von juristischen Personen werden keine Angebote entgegengenommen.

* Definition Familie:
Gemäss Zivilstandsamt ist ein Paar in einer festen Beziehung (verheiratet, eingetragene Konkubinatsregelung) die kleinste Form einer Familie (noch) ohne Kind. Ebenfalls als Familie angesehen wird ein alleinerziehender Elternteil mit Kindern.

Erfüllen mehrere Kaufinteressierende für das gleiche Grundstück mindestens eine dieser Voraussetzungen, geht der Zuschlag an den Meistbietenden.

Grundstückspreis
Die Quadratmeterpreise je Grundstück variieren aufgrund der Qualität der Lage. Die vom Gemeinderat am 23. Oktober 2024 definierten minimalen Quadratmeterpreise setzen sich demnach wie folgt zusammen.

Parzelle Grösse m² CHF/m²
1 498.00 855.00
2 521.00 875.00
3 522.00 870.00
4 508.00 885.00
5 524.00 840.00
17 581.00 965.00
16 578.00 915.00
15 581.00 910.00
14 583.00 895.00
13 581.00 860.00

Weitere Bestimmungen
In den allgemeinen Bedingungen, genehmigt durch den Gemeinderat am 3. Juli 2024, beim Kauf eines Grundstücks wird zudem folgendes festgehalten:

1. Innerhalb von drei Jahren muss die Käuferschaft (Privatpersonen) ein Gesuch für den Bau eines selbst bewohnten Gebäudes einreichen und den Bau innerhalb von zwei weiteren Jahren realisieren. Andernfalls wird der Kauf zu gleichen Konditionen rückgängig gemacht, wobei eine Reuegeldzahlung in der Höhe von CHF 20’000 fällig wird.

2. Für die Berücksichtigung von gemeindeansässigen Unternehmen (nach Konkurrenzpreisen) beim Bau eines Hauses auf dem erworbenen Grundstück, gewährt die Gemeinde Sirnach nach Abschluss (Abnahme) einen Cashback von 3 % an die Käuferschaft der an entsprechende Unternehmungen vergebenen gesamten Auftragssumme (anhand der Schlussrechnungen zu dokumentieren).

Antrag

Wollen Sie die zehn Grundstücke (1–5 / 13–17) im Gebiet Wurzwale, gemäss dem genehmigten Gestaltungsplan auf Parz. Nr. 521 und 512, an die/den Meistbietenden zu den erläuterten Verkaufskriterien und weiteren Bestimmungen verkaufen?